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Verleihbedingungen

§ 1 Allgemeine Benutzungsbedingungen für Medien und Geräte

  1. Das Medienzentrum Wiesbaden e.V. ist eine Serviceeinrichtung für Schulen. Des weiteren steht es auch für außerschulische und kulturelle Medienarbeit in der Jugend- und Erwachsenenbildung zur Verfügung. Privatpersonen, Vereine und Unternehmen im Non-Profit-Bereich können die Dienstleistungen des Medienzentrums nur in Ausnahmefällen in Anspruch nehmen. In diesem Fall entscheidet die Leitung des Medienzentrums Wiesbaden und informiert über entstehende Entleihentgelte.
  2. Der Benutzer/Die Benutzerin haftet bei Verlust oder Beschädigung für alle Schäden, die an den benutzten Medien und Geräten entstehen und die in ursächlichen Zusammenhang mit der Benutzung stehen und zwar in Höhe des Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungspreises.
  3. Für jede Überlassung ist ein schriftlicher Vertrag zu schließen. Mit dem Entleihen von Medien und Geräten erkennt der Benutzer/die Benutzerin die Benutzungsordnung an.
  4. Die übliche Benutzungsdauer beträgt bei Medien acht Tage. Eine längere Ausleihe ist nach vorheriger Absprache mit dem Medienzentrum Wiesbaden e.V. möglich. Verlängerungen sind möglich, wenn keine Vorbestellung für die Medien vorliegen. Die Benutzungsdauer für Geräte wird individuell vereinbart.

§ 2 Spezielle Benutzungsbedingungen für Medien

  1. Es ist untersagt, Medien zu vervielfältigen oder an Dritte weiter zu verleihen.

§ 3 Spezielle Benutzungsbedingungen für Geräte

  1. Geräte werden unentgeltlich bereitgestellt für
    • staatliche oder staatlich anerkannte Schulen/Bildungseinrichtungen der Stadt,
    • Einrichtungen in der Stadt, die wissenschaftlichen oder Unterrichts- und Erziehungszwecken dienen und als gemeinnützig anerkannt sind,

    jedoch nicht im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen oder zu gewerblichen Zwecken.

  2. Entliehene Geräte dürfen nur von sachkundigen Personen bedient werden. Die Ausleihe einiger Geräte erfolgt nur an Personen ab 18 Jahren. Der Entleiher versichert mit seiner Unterschrift, dass er ausreichende Kenntnisse zur Bedienung der Geräte besitzt.
  3. Die Geräte dürfen nicht zweckentfremdet werden.

§ 4 Benutzungsentgelte

  1. Außer für Schulen und Kindertagsstätten ist der Verleih kostenpflichtig.
  2. Auf begründeten Antrag kann im Einzelfall eine Befreiung oder auch Reduzierung der Entgeltpflicht erfolgen. Die Entscheidung hierüber obliegt der Leitung des Medienzentrums Wiesbaden e.V.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am 01.06.2005 in Kraft. Wiesbaden, den 10. Mai 2005 Medienzentrum Wiesbaden e.V.

Ergänzung zur Nutzung von Online-Medien:

Die vom Medienzentrum Wiesbaden e.V. online zur Verfügung gestellten Digitalmedien dürfen nur von Lehrerinnen und Lehrern, bzw. pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Schulen, Bildungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Jugendarbeit und Erwachsenenbildung im Zuständigkeitsbereich des Medienzentrums (Stadtgebiet Wiesbaden) genutzt werden.

Im Rahmen schulischer Nutzung ist das Kopieren der Medien auf mobile Trägermedien erlaubt, soweit dies im Rahmen einer schulischen Nutzung erforderlich ist. Darüber hinaus ist sowohl für Lehrerinnen und Lehrer als auch in Ausnahmefällen für Schülerinnen und Schüler die Nutzung der Medien auf dem heimischen PC erlaubt, soweit die Nutzung im schulischen Kontext stattfindet (z.B. Unterrichtsvorbereitung, Hausaufgaben, Referatsvorbereitung).

Schülerinnen und Schüler dürfen den Zugang zu diesen Medien ausschließlich in Form mobiler Trägermedien erhalten. Sie sind nicht berechtigt, Medien downzuloaden.

Die Bearbeitung der Medien selbst sowie ihre Verarbeitung, insbesondere die Mischung mit anderen Materialien, sind nur zu Übungszwecken zulässig, solange gewährleistet ist, dass das neu hergestellte Werk nur im Klassen- oder Arbeitsgemeinschaftsverbund präsentiert und im übrigen nicht veröffentlicht wird.

Nach Beendigung der Arbeiten mit den jeweiligen Medien, spätestens jedoch nach Ablauf der Lizenzzeit, sind die Medien auch von Trägermedien sowie von den Rechnern der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Schülerinnen und Schüler zu löschen. Eine Speicherung der Medien auf Vorrat ist nicht zulässig.

Schulfernsehsendungen dürfen nur im Rahmen des § 47 UrhRG downgeloadet und eingesetzt werden.

Die Rechte der Verwertungsgesellschaften, insbesondere der GEMA, sind zu beachten und gegebenenfalls einzuholen und abzugelten.

Für die Bereitstellung der Medien kann vom Medienzentrum von den Nutzern eine Umlage erhoben werden.

Ansonsten gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und des BGB.

Diese Nutzungsbedingungen gelten ab 01.01.2009 bis auf weiteres.

Mit der Nutzung des Onlineangebotes verpflichten sich die Nutzer, die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen einzuhalten.